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Sehr geehrter Herr...,

auf der von Ihnen betriebenen Internetseite ... verwenden Sie einen Ausschnitt aus unserer o.g. Kartografie.

Genau wie Bücher, Zeitungsartikel oder Musikstücke stehen auch kartografische Produkte unter dem Schutz des Urheberrechts. Eine Nutzung durch andere Personen unterliegt der Genehmigungspflicht durch den Inhaber des Urheberrechts. Dies gilt für alle Arten der Nutzung.

Wie wir nun festgestellt haben, liegt Ihnen für die Internet-Verwendung des o.g. Karten-Auschnitts keine Nutzungsgenehmigung durch uns vor. Wir machen Sie hiermit auf Ihren Verstoß gegen das Urheberrecht aufmerksam. Da wir aber davon ausgehen, daß Sie diesen nicht absichtlich begangen haben, machen wir Ihnen zwei Angebote für eine einvernehmliche Lösung.

Lösung 1: Abschluß eines Lizenzvertrages für die Zukunft

Beigelegt finden Sie unseren Lizenzvertrag. Die Gebühr für die Nutzung eines Kartografie-Auschnittes richtet sich nach der Größes des Ausschnittes (gemessen an der gedruckten Originalkartografie) und der Unterscheidung nach gewerblicher bzw freiberuflicher oder privater Nutzung. Die Lizenzgebühren-Tabelle können Sie auch auf unserer Internetseite einsehen.

In Ihrem Fall liegt die gewerbliche-freiberufliche Nutzung eines Ausschnittes im Format bis DIN A5 vor. Die Lizenzgebühr dafür liegt bei 875.- Euro inkl. 7% Mehrwertsteuer. Die Grundlaufzeit des Lizenzvertrages beträgt zunächst zwei Jahre und verlängert sich dann automatisch um je ein Jahr. Die Lizenz bezieht sich dabei nur auf den oben genannten Ausschnitt.

Mit der umgehenden Unterzeichnung und Rücksendung der Lizenzvertrages wählen Sie eine rechtmäßige Vereinbarung für die Zukunft, die wir gerne mit Ihnen treffen. Da Sie vor Jahren auch schon einmal Anzeigenkunde in unseren gedruckten Objekten waren, kommen wir Ihnen gerne zusätzlich entgegen, indem wir auf den uns aufgrund Ihrer bisherigen unerlaubten Nutzung zustenden Schadenersatz verzichten. Sie erhalten dann nach Rücksendung des Vertrages eine Rechnung nur über die oben genannte Lizenzgebühr.

Wir freuen uns, wenn Sie diesen einvernehmlichen Weg mit uns gehen. Diesen ziehen wir auch im gemeinsamen Interesse einer gerichtlichen Auseeinandersetzung vor. Eine solche scheuen wir aber nicht, sollten Sie auch die nachstehende Lösungsmöglichkeit 2 nicht nutzen.


Lösung 2: Zahlung von Schadensersatz, Entfernung der Kartografie und Abgabe eines Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung

Da Sie die Kartografie bereits widerrechtlich verwendet haben, stehen uns per Gesetz Schadensersatz wegen Urheberrechtsverletzung zu. Der Schadensersatz entspricht dem Nettobetrag der entgangenen Lizenzgebühr in Höhe von 817,76 Euro, unabhängig davon, wie lange Sie diesen Ausschnitt schon benutzt haben.

Darüber hinaus müssen Sie den Kartografie-Ausschnitt umgehend aus Ihrem Internetauftritt entfernen.

Schließlich ist von Ihnen durch Abgabe der anliegenden und unveränderten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu versichern, daß Sie den Kartografie-Ausschnitt nicht erneut ohne unsere Genehmigung nutzen werden.

Die Wahl dieser Lösung hätte für Sie einen zweifachen Nachteil: Sie müssen den Kartografie-Ausschnitt entfernen und tragen trotzdem die vollen Kosten. Wir müssen auch darauf hinweisen, daß Sie zur Zahlung des Schadensersatzes auch dann verpflichtet sind, wenn Sie den fraglichen Ausschnitt inzwischen aus Ihrem Internetauftritt entfernt oder diesen ganz beendet haben oder dies nach unserm heutigen Schreiben tun. Wir berufen uns dabei auf geltendes Recht.

Doch sicher sind Sie auch der Meiung, daß Sie mit Lösung 1 besser beraten sind. Wir freuen uns daher, wenn Sie uns

bis 21. August 2006

den Lizenzvertrag unterzeichnet zurücksenden. Die Lizenzrechung geht Ihnen anschließend zu. Gleichzeitig erhalten Sie eine Gutschrift für die Schadensersatzrechnung, die damit hinfällig wird. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Sie erreichen mich unter Telefon 0711/...

Mit freundlichen Grüssen

namhafter Verlag für Stadtpläne - Kreis- und Freizeitkarten in Stuttgart

Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 24. November 2009 um 09:11 Uhr
 
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